Erbschaftsteuer – Elternhaus innerhalb von sechs Monaten zu Wohnzwecken nutzen 04.09.2019 – warum Kinder schnell entscheiden sollten, was mit dem Elternhaus passiert – Haufe.de Stichworte:Erbschaftssteuer, Immobilienerbschaft, selbstgenutzter Wohnraum, steuerfreie Erbschaft Von Stephanie Friedlein | 4. September 2019 | Uncategorized | Kein Kommentar | ← Dänemark…die Niedrigzinsphase treibt kuriose Blüten Käufer aus aller Herren Länder → Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.