Miet-/Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monaten berechtigt zur Kündigung 20.06.2016 – gerät ein Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand droht die Kündigung – Süddeutsche Zeitung Stichworte:Bundesgerichtshof, Kündigung, Mietrecht Von Stephanie Friedlein | 20. Juni 2016 | Aktuelles | Kein Kommentar | ← So gelingt die erfolgreiche Ernte der Kirschen Der Markt mit gefälschten Designklassikern blüht – Möbel Replikate → Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website