Was Hauskäufer bei Altbauten beachten sollten… 03.02.2020 – neue Eigentümer müssen Folgekosten durch die Vorgabe der Energieeinsparverordnung beachten – CAPITAL Stichworte:Altbausanierung, Denkmalschutzbehörde, Energieeinsparverordnung, Modernisierung Von Stephanie Friedlein | 3. Februar 2020 | Uncategorized | Kein Kommentar | ← Wenn die Mietwohnung zur Eigentumswohnung wird… Das Zinsniveau ist derzeit traumhaft! → Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website