Weihnachtliches Schmücken an der Fassade muss mit dem Vermieter abgesprochen werden 02.12.2019 – Mieter dürfen weihnachtlich dekorieren – einiges muss dabei jedoch bedacht werden – Süddeutsche Zeitung Stichworte:Fassaden schmücken, Lichterketten, Weihnachten, Weihnachtsbeleuchtung Von Stephanie Friedlein | 2. Dezember 2019 | Aktuelles, Uncategorized | Kein Kommentar | ← So teuer ist das Wohnen zur Miete in Deutschland wirklich Die Nachfrage nach Immobilien wird in den nächsten Jahren weiter wachsen… → Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website