Winterdienst auf Mieter übertragbar 02.01.2016 – der Vermieter ist für den Winterdienst verantwortlich – ntv Stichworte:Schneeräumung, Verbraucher, Winterdienst Von Stephanie Friedlein | 2. Januar 2017 | Aktuelles, Uncategorized | Kein Kommentar | ← Neujahrswünsche Immobilien stehen bei Bundesbürgern ganz oben auf der Wunschliste → Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website