Darlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden, können drei Monate pausiert werden, wenn der Eigentümer belegen kann, dass er nachweislich Einnahmeausfälle durch COVID 19 hatte…
Kündigungsschutz für Mieter – Mietschulden die zwischen dem 01.04.2020 und 30.06.2020 wegen Einkommensausfällen der Mieter verursacht sind (voraussichtliche Verlängerung bis 30.09.2020) müssen spätestens bis zum 30.06.2022 beglichen werden…
28.03.2020 – wichtige Änderungen auch im Bereich der Immobilien ab 01.04.2020 – Focus online