Ein Zimmer im eigenen Haus als Ferienapartment vermieten? Beachten Sie bitte die Steuerpflicht… 06.02.2023 – Veräußerungsgewinn ist anteilig steuerpflichtig – FAZ Stichworte:AirBnB, private Zimmervermietung, Spekulationssteuer, Steuerpflicht, Untervermietung Von Stephanie Friedlein | 6. Februar 2023 | Uncategorized | Kein Kommentar | ← Zinsexplosion erwartet durch historisch hohe Inflation Es werden härtere Zeiten für Mieter erwartet → Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiertKommentar Name * E-Mail * Website Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern.